Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Verkaufs- und Lieferbedingungen
Wir verkaufen und liefern ausschließlich nur zu nachstehenden Bedingungen. Mündliche Vereinbarungen sind unwirksam. Verlangt der Käufer nicht ausdrücklich eine Auftragsbestätigung, so gilt die übersandte oder beiliegende Rechnung gleichzeitig als Auftragsbestätigung. Werden Zubehörteile jeglicher Art falsch oder nicht verwendungsfähig aufgrund unklarer Angaben des Bestellers geliefert, so trägt der Besteller das volle Risiko. Schadensersatzansprüche jeglicher Art werden hiermit ausgeschlossen.
2. Lieferung
Sämtliche Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Preisänderungen behalten wir uns vor. Alle Lieferungen erfolgen ab Lager auf Gefahr des Käufers. Als Nachweis des ordnungsgemäßen Versandes der Ware ist die Vorlage der Empfangsquittung des jeweiligen Transportführers ausreichend. Der Versand erfolgt ausschließlich gegen Nachnahme oder Vorkasse. Wir behalten uns eine Teillieferung vor, wenn die Ware dem Käufer im einzelnen Verwendung findet. Sollte bestellte Ware nicht abgenommen werden, berechnen wir 25 % des Bruttowarenwertes als Aufwandsentschädigung. Dem Käufer geht automatisch eine Rechnung zu.
3. Lieferfristen
Bestellte Ware, die am Lager vorrätig ist wird von uns innerhalb kürzester Frist versandfertig gemacht. Für Bestellungen die nicht zur ständigen Lagerware gehören, und wir Abrufe direkt ab Hersteller für Sie tätigen, können wir nur nach Liefermöglichkeit des einzelnen Herstellers versenden. Zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung der Lieferzeit ist der Käufer erst dann berechtigt, wenn er dem Verkäufer schriftlich eine angemessene Nachfrist von mind. 6 Wochen gesetzt hat. Ansprüche auf Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.
4.Transportrisiko
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Empfängers.
Beschädigte Ware ist dem Transportunternehmen erst abzunehmen, wenn vom Transportführer der Schaden protokolliert und anerkannt worden ist. Bei Nichtbeachtung hat der Käufer dem hieraus entstandenen Schaden Selbst zu tragen. Transportbeschädigte Ware ist keinesfalls an uns zurückzusenden, sondern dem Transportunternehmen zur Verfügung zu stellen. Für den durch das Transportunternehmen anerkannten Schaden leisten wir umgehenden Ersatz (Kopie des Schadenprotokolls beifügen).
Der Gegenwert unserer Rechnung ist direkt zu begleichen und Ihrerseits an den Transportträger zu belasten.
5. Gewährleistung
1. Es gilt das gesetzliche Umtauschrecht nach dem Fernabsatzgesetz von 14 Tagen mit folgenden Ausnahmen:
1a. Felgen auf Sonderanfertigung/Bestellung sind vom Umtausch ausgeschlossen.
1b. Felgen auf denen bereits Reifen montiert oder die an Fahrzeugen montiert waren sind vom Umtausch ausgeschlossen.
1c. Kompletträder die auf Fahrzeugen montiert waren.
Wenn Sie Waren zurückliefern die nicht dem ursprünglichen Zustand entsprechen (schon montiert waren oder beschädigt/zerkratzt sind) behalten wir uns den Abzug einer Wertminderung vor.
2. Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Nachlieferung. Nach dem Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Nachlieferung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Herabsetzung der Vergütung verlangen (Minderung). Hierzu muss die Ware frei zur Verfügung gestellt werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen. Generell ausgeschlossen sind alle Folgeschäden oder Schäden durch nicht sachgemäße bzw. fachgerechte und angemessene Behandlung, Montage, Verwendung oder Inbetriebnahme der von uns gelieferten Felgen. Ferner behalten wir uns die Anrechnung einer Gebühr für die Nutzungsdauer vor.
3. Gewährleistungsansprüche können nicht anerkannt werden, wenn die Felgen nach Verlassen unseres Betriebes von Dritten repariert oder in sonstiger Weise bearbeitet oder verändert wurden oder sonstige allgemein bekannte Regeln nicht beachtet wurden.
4. Wir geben auf die Festigkeit der Felgen 24 Monate Gewährleistung, dieses zählt nicht für Oberflächenfehler /-beschädigungen.
§ 312 d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
§ 312 d
(1) Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu. Anstelle des Widerrufsrechts kann dem Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 356 eingeräumt werden.
(2) Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 355 Abs. 2 Satz 1 nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tag des Vertragsschlusses.
(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch in folgenden Fällen:
1. bei einer Finanzdienstleistung, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat,
2. bei einer sonstigen Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen
1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,
2. die in der Form von Versteigerungen werden nach (§ 156 BGB) geschlossen.
2. die in der Form von Versteigerungen werden nach (§ 156 BGB) geschlossen.
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Die Kosten Rücknahmen für das Widerrufsrecht nach § 312 d I 1 BGB bei Bestellungen bis zu einem Preis der Zurückzusenden Sache von 40,00 € gemäß § 357 II 3 BGB trägt der Widerrufende. Rücknahme von Einzel- oder Sonderanfertigungen sowie von Teilen wegen TÜV-Problemen bzw. verweigerung der Eintragung durch den TÜV sind ebenfallss ausgeschlossen; dies gilt nicht wenn der Käufer/Kunde vor dem Kauf nicht in Kenntnis gesetzt wurde das der Artikel keine Tüv-Unterlagen besitzt, wie auf einer Auftragsbestätigung, Angebot, Rechnung und/oder während eines Beratungsgesprächs. Der Auftraggeber von Einzel- oder Sonderanfertigungen verpflichtet sich die bestellten Waren in vollem Umfang abzunehmen und zu bezahlen, falls wir bereits mit der Herstellung begonnen haben. Durch den Kunden Beschädigte Teile sind von der Rücksendung ausgeschlossen und werden auch nicht gutgeschrieben.
6. Widerrufsfolgen
Der Kunde ist berechtigt, innerhalb von 14 Tagen von dem Vertrag zurückzutreten. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.Ein Rücktritt ist in folgenden Fällen ausgeschlossen:a) Die Felgen sind speziell für den Kunden angefertigt.b) Die Felgen sind bereits auf die Reifen montiert oder entsprechen nicht mehr dem ursprünglichen Zustand. c) Generell ausgeschlossen sind alle Schäden oder Schäden die durch die nicht sachgemäße bzw. fachgerechte- und angemessene Behandlung, Montage, Verwendung oder Inbetriebnahme der von mir gelieferten Teile. d) Rücknahme von Einzel- oder Sonderanfertigungen sowie von Teilen wegen TÜV-Problemen bzw. verweigerung der Eintragung durch den TÜV sind ebenfallss ausgeschlossen; dies gilt nicht wenn der Käufer/Kunde vor dem Kauf nicht in Kenntnis gesetzt wurde das der Artikel keine Tüv-Unterlagen besitzt, wie auf einer Auftragsbestätigung, Angebot, Rechnung und/oder während eines Beratungsgesprächs. Der Auftraggeber von Einzel- oder Sonderanfertigungen verpflichtet sich die bestellten Waren in vollem Umfang abzunehmen und zu bezahlen, falls wir bereits mit der Herstellung begonnen haben. Durch den Kunden Beschädigte Teile sind von der Rücksendung ausgeschlossen und werden auch nicht gutgeschrieben.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung. Zahlungen sind direkt an uns zu leisten. Der Käufer darf ungeachtet der Eigentumsvorbehalte die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußern, aber ohne unsere Zustimmung einem Dritten weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen.Preise und alle bisherigen Bedingungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit. Vereinbarungen aller Art bedürfen der Schriftform.
8. Erfüllungsort, Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort für Leistungen, Zahlungen ist der Geschäftssitz des Verkäufers.
(2) Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel-, Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Verkäufers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, hat der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, nach Vetragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt hat oder zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
(3) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(4) Mit Auftragserteilung anerkennt der Käufer diese Geschäftsbedingungenals allein maßgebend. Sie sind auch für jeden weiteren Auftrag maßgebend, ohne dass erneut ein spezieller Hinweis erfolgen muss.
(5) Diese Geschäftsbedingungen sind ab sofort gültig und behalten ihre Gültigkeit, bis dem Kunden von uns neue Geschäftsbedingungen bekannt gegeben werden.
9. Erfüllung gesetzlicher Vorschriften
Änderungen, Umrüstungen von im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmenden Fahrzeugen sind in die Fahrzeugpapiere einzutragen. Soweit für die Teile keine ABE vorliegt, muss der Käufer das Fahrzeug beim TÜV (Technischen Überwachungsverein) vorstellen. Die Verantwortung für umgebaute Fahrzeuge oder deren Teile liegt beim Käufer. Irgendwelche Ansprüche an den Verkäufer wegen Nichtgenehmigung durch den TÜV sind ausgeschlossen, außer der Verkäufer hat die TÜV-Zulässigkeit unter Beachtung der entsprechenden Auflagen ausdrücklich schriftlich zugesichert. Bei Fahrzeugen, an denen nach der Umrüstung bzw. der TÜV-Abnahme in unserer Werkstatt Änderungen vorgenommen werden, entfällt jegliche Haftung, war die Änderung für den Schaden mittelbar oder unmittelbar ausschlaggebend.
10. Sorgfaltspflicht
Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, alle Änderungen und Umrüstungen an seinem Fahrzeug, wenn es an dem öffentlichen Verkehr teilnimmt nach den gesetzlichen Bestimmungen in seine Kfz-Papiere eintragen zu lassen. Die Abnahme erfolgt durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen. Die Verantwortung für die TÜV-Eintragungen von umgebauten Fahrzeugen oder deren Teile, liegt beim Käufer. Eine Vorführung zur TÜV-Abnahme erfolgt unter allen Umständen auf Risiko des Käufers. Bei Verweigerung der Abnahme durch den TÜV, aus von uns nicht zu vertretenden Gründen, ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Ansprüche an den Verkäufer wegen Nichtgenehmigung von Seiten des TÜV sind für uns gegenstandslos. Der Käufer verpflichtet sich gemäß unserer Verkaufs- und Lieferungsbedingungen von bezogener Ware vor dem Einbau auf Richtigkeit in vollem Umfang zu prüfen. Insbesondere gilt hierbei der Vergleich von Gutachten und ABE-Nummer im Fahrzeugbrief. Bei Nichtbeachtung dieser Sorgfaltspflicht besteht kein Gewährleistungsanspruch.
Tüv Eintragung
UScars-Wheels trifft keine Einstandspflicht und übernimmt keine Garantie dafür, dass das Kaufobjekt eine TÜV Eintragung erlangt. Diesbezüglich tritt der Käufer selbst ein und veranlasst die erforderlichen Maßnahmen auf eigene Kosten. Soweit nicht anders gekennzeichnet besitzen alle von USCars-Wheels angebotene Produkte kein Deutsches TÜV Gutachten. In der Regel der Fälle wird das Kaufobjekt (Chromfelgen) ohne Teilegutachten /Festigkeitsgutachten oder ABE ausgeliefert. Die USCars-Wheels ist seinen Kunden behilflich, bei Chromfelgen ohne TÜV Gutachten eine TÜV Sondereintragung bei einem seiner TÜV Partner in Deutschland zu ermöglichen. Eine Sondereintragung oder Einzelabnahme ist eine Abnahme nach §19(2) in Verbindung mit §21 StVZO. Das heißt, wenn die Abnahme nicht durch ein Teilegutachten oder einer ABE in den Bereich eines §19(3) fällt. Aufgrund der Tatsache, das es nur eine geringe Anzahl von TÜV Institutionen gibt, die eine Eintragung von US Chromfelgen per Sonderabnahme nach o.g. Paragraphen durchführen, muss der Kunde in bestimmten Fällen einen längeren Anfahrtsweg in Kauf nehmen. Die UScars-Wheels bemüht ausdrücklich im Sinne des Kunden zu handeln und einen TÜV Partner in der Nähe des Wohnortes des Kunden zu vermitteln.
11. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Die Preise schließen die Kosten für Verpackung, Fracht, Auf- und Abladen, Transport, Versicherung, Montage und Inbetriebnahmen nicht ein. Diese sind vom Käufer zu tragen. Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen nehmen wir von uns gelieferte Verpackungen zurück, wenn sie uns vom Käufer in angemessener Frist frachtfrei zurückgegeben werden.
2. Der Versand erfolgt gegen Vorkasse oder Barzahlung bei Übergabe, soweit nicht anders vereinbart. Die Firma uscars-wheels liefert stets zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen. Dies gilt insbesondere für Aufträge und Bestellungen über längere Zeiträume, auch wenn der ursprünglichen Bestellung oder Auftragsbestätigung ein anderer Preis zugrunde war. Alle genannten Preise in Euro.
3. Unsere Rechnungen sind - auch bei Teillieferungen - in Höhe der erbrachten Leistung sofort ohne jeglichen Abzug fällig.
4. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Weitergehende Ansprüche unsererseits bleiben hiervon unberührt.
5. Von uns nicht ausdrücklich anerkannte oder nicht rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen berechtigen weder zur Zurückbehaltung noch zur Aufrechnung.
6. Einwendungen gegen unsere Rechnungslegung, Kontoauszüge, Kontenabstimmungen u.a. müssen schriftlich innerhalb einer Ausschlussfrist von 3 Wochen nach Zugang des betreffenden Schriftstücks geltend gemacht werden. Ausreichend ist die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Erfolgt keine fristgerechte Einwendung, gilt die Abrechnung als genehmigt. Stellt sich nachträglich eine offensichtliche Unrichtigkeit heraus, insbesondere bei Rechenfehlern, können sowohl der Kunde als auch wir die Richtigstellung aufgrund gesetzlicher Vorschriften verlangen.
12. Sonstiges
Nachdruck und Kopie, auch auszugsweise, unserer Schriftstücke nur mit Genehmigung des Herstellers. Für Druckfehler übernehmen wir keine Haftung.
|